München, April 2018: Egal ob Sie sich freiberuflich selbständig machen, ein Unternehmen gründen oder als Nachfolger in ein Unternehmen einsteigen – oder dieses gar ganz erwerben – wollen, es gilt, so einiges zu beachten. Sie erhalten hier wichtige Informationen und spezifische Tipps, die über die normalen Empfehlungen bei der Gründung eines Unternehmens hinausgehen.

Was sind die Herausforderungen bei der Gründung?

Nicht nur teure Fehler vermeiden, eine von Beginn an möglichst minimale Fixkostenbelastung erreichen / verhandeln, gut finanziert an den Start zu gehen. Das richtige, versierte Konzept und die passenden Partner von Beginn an sind weitere wesentliche Faktoren, um die Wahrscheinlichkeit eines nachhaltigen Erfolges zu groß wie möglich zu machen.

Spezifische Tipps statt Standardempfehlungen

Wir übergehen an dieser Stelle die „Standard-Empfehlungen“ – wie guter Businessplan, Rechtsformwahl etc. – und stellen ein paar spezifische Tipps aus der Praxiskiste zusammen:

Warum Sie die Schufa checken sollten?

Schufa checken – wir hatten bisher einen einzigen Fall bei dem die KfW trotz Befürwortung durch die Hausbank die Förderfinanzierung ablehnte. Eine kleine Rückbuchung war nicht angegeben bzw. erläutert worden, aber in der Schufa noch immer erfasst.

Wie Sie Auffälligkeiten in der Schufa sinnvoll erläutern?

Besonderheiten in der Schufa offen erläutern – der ein oder andere Schönheitsfehler in der Schufa muss nicht zwingend ein K.O. Kriterium für Förderfinanzierung sei: Erklären Sie den Hintergrund (wir hatten hier schon Fälle/Gründe wie Versorgung der Eltern wegen Pflegebedürftigkeit, vorübergehende Zusatzbelastung wegen Scheidungsphase, …). Ist die Erklärung nachvollziehbar und es entsteht insgesamt plausibel der Eindruck (auch in Verbindung mit Selbstauskunft), dass grundsätzlich privat „gut gewirtschaftet“ und „mit offenen Karten gespielt“ wird, dann stehen diese kleinen Schönheitsfehler einer Finanzierung nicht im Wege.

Warum Sie die richtige Reihenfolge einhalten sollten?

Vorbeginns-Klauseln beachten – unbedingt die richtige Reihenfolge bei den Schritten der Vorgründungs-/Gründungsphase einhalten! Tun Sie auf keinen Fall einen Schritt in Richtung Gründung (wie Gewerbe anmelden, Mietvertrag unterschreiben etc.) bevor Sie nicht einen Nachweis haben, eine Förderkreditanfrage gestellt zu haben. Dieser Nachweis kann in einer kurzen Bestätigung durch die Bank, bei der Sie ein erstes Gespräch zur Beantragung einer Förderfinanzierung getätigt haben, bestehen. Manchmal reicht auch eine Bestätigung durch den Sie begleitenden Vorgründungs-Coach, wenn dieser dieses Vorgehen vorab mit seinen Bankenkontakten abgesegnet hat.

Achtung Falle

Die „ersten Abbuchungen durch Finanzamt und Krankenkassen“ nach erfolgter Gründung können eine kritische Belastung für die Liquidität werden.

Wir hatten hier einen Fall, einer von zum Glück sehr wenigen, die nach unserem Vorgründungseinsatz später nach erfolgter Gründung dann unrühmlich endeten.
In diesem Fall hatte der Gründer entgegen unsere damaligen Empfehlung einen Steuerberater gewählt, der dann etwas langsam agierte. In der Folge waren Meldungen für Steuern und Sozialabgaben dann erst im 3. Monat nach Gründung zum ersten Mal abgegeben worden. Beim Gründer schlug dann natürlich „auf einmal“ die Steuer- und Abgabenbelastung gleich für 3 Monate auf einmal zu. Da der Gründer on top noch gleich zu Beginn mehr Personal eingestellt hatte als im Businessplan planerisch angesetzt, verschärfte sich diese „plötzlich“ geforderte 3 Monats Abbuchung dann nochmal entsprechend…

Welche Bank hilft bei der Gründung wirklich?

Keine Werbung, sondern ein objektiver Tip – es gibt eine Bank die mit einem ganz eigenen Instrumentarium Gründern den Weg zur Finanzierung erleichtert.

Diese Bank engagiert sich ausschließlich in sozialen und ökologischen Projekten (bei uns Bsp Kinderkrippengründung und -erweiterung) und bietet ein ganz besonderes Instrument: Da die meisten ja schon vom Instrument des Crowd Funding gehört haben, nennen wir das spezifische Instrument dieser Bank doch einfach mal „Crowd Bürging“: Die Bank bietet Gründern an, dass diese als Sicherheit „Kleinstbürgen“ aus dem Freundes- und Familienkreis einsetzen können, bei einer Höchstbürgschaft je Bürge in Höhe von 3.000 EUR. Diese Bürgschaften erkennt die Bank als vollwertige Sicherheit an: Außerdem entfällt für die Bürgen die sonst aufwendige individuelle Bonitätsprüfung bzw. wird drastisch vereinfacht/verkürzt.

Fragen Sie einfach bei uns nach und wir verraten gern den Namen der Bank: www.simmcon.de

Warum es auf die Verhandlungskunst ankommt?

Hart und ausdauernd verhandeln – wenn es dann zur Gründung kommt, gilt es, sich die optimale Kostenstruktur zu verhandeln bzw. „erhandeln“. Gerade auf Kostenblöcke, die die monatlichen Fixkosten längerfristig beeinflussen, ist hierbei ein besonderes Augenmerk zu legen. In einem Beispiel haben wir zusammen mit dem Gründer über einige Wochen in mehrmaligen Verhandlungsrunden um einen 25-jährigen Mietvertrag (beim Münchner Modell für Kinderkrippenförderung sind 25 Jahre Voraussetzung) bei größerer Fläche gerungen. Am Ende erreichte der Gründer eine Ausgangsmiete von 8,50 EUR statt der ursprünglich geforderten 13 EUR.

Wie in diesem Fall kann dies nicht nur ein reduziertes Risiko in Form von geringerer Kostenbelastung darstellen, sondern im Zeitverlauf auch einen handfesten Wettbewerbsvorteil. Also, was wenn der Wettbewerb um Kunden (Kinder) untern den Anbietern von Kinderkrippen- und Kindergartenplätze in München über kurz oder lang größer wird? Nun. Dann wäre unser Gründer bestens gerüstet. Denn er hat dann einen entscheidenden strategischen Vorteil gegenüber der Konkurrenz. ->> Der Gründer ist für „Preiskämpfe“ bestens gerüstet, da seine Konkurrenten heute mit ihren Mietsätzen in vergleichbarer Lage in München meist um über 40% über der Mietbelastung unseres Gründers liegt. Er wäre also in so einem Fall nur für einen Preisverfall bestens gerüstet, sondern könnte auch eine sinkende Auslastung betriebswirtschaftlich deutlich besser verkraften, als die Konkurrenz.

Für weitere Fragen zum Thema „Gründung“ dürfen Sie mich gerne kontaktieren.

Tel: +49 (0) 8152/396 456-0

Jörg Simm

Geschäftsführer, Simmcon GmbH

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